Viele Familien könnten es sich nicht leisten, in den Ferien zu verreisen. Das Land hilft: Richtlinie zur Förderung von Ferien-und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Die Förderrichtlinie trat rückwirkend am 01.06.2017in Kraft und ist befristet bis zum 31.05.2020.