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29. Februar 2020

Landesförderung für Familienurlaub

Nur noch bis 25.05.2020: Förderung von Ferien-und Freizeitmaßnahmen

 

Viele Familien könnten es sich nicht leisten, in den Ferien zu verreisen. Das Land hilft: Richtlinie zur Förderung von Ferien-und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Die Förderrichtlinie trat rückwirkend am 01.06.2017in Kraft und ist befristet bis zum 31.05.2020.

Zur Richtlinie des Ministeriums

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